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Krankenfahrten für alle Kassen

Krankenfahrten mit dem Taxi

Wir holen Sie in Heddesheim, Ladenburg, Hirschberg, Schriesheim, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Viernheim und Weinheim ab und fahren Sie zur ambulanten Behandlung, ins Krankenhaus und in die Reha. Mit Verordnung und Genehmigung der Kasse rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Was wir für Sie übernehmen

Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und müssen nichts einreichen.

Begleitung

Unser Fahrer holt Sie an der Haustür ab und bringt Sie bis zur Anmeldung der Praxis.

Rollator und Rollstuhl

Ihr Rollator oder Rollstuhl fährt zusammengeklappt mit. Beim Rollstuhl müssen Sie auf den Autositz umsteigen können.

Häufige Fragen

Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung

Was brauche ich für eine Krankenfahrt mit dem Taxi?

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Formular Muster 4). Fahrten zur ambulanten Behandlung, also auch zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung, muss Ihre Krankenkasse vorher genehmigen. Reichen Sie die Verordnung dafür bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir erklären Ihnen gern, wie das geht.

Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei?

Ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse, aber mit ärztlicher Verordnung, sind diese Fahrten möglich: Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung, Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung, Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5 oder einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H, sowie Fahrten aus einem anderen Grund, den der Arzt auf der Verordnung angibt, zum Beispiel Fahrten zu einem Hospiz.

Muss ich die Fahrt vorstrecken?

Nein. Wir rechnen genehmigte Krankenfahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, außer Sie sind davon befreit.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Wenn Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse haben, zeigen Sie ihn bitte bei der Fahrt vor.

Mit welchen Krankenkassen rechnen Sie ab?

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Privat Versicherte erhalten eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können.

Kann ich meinen Rollstuhl oder Rollator mitnehmen?

Ja. Rollator und Rollstuhl werden zusammengeklappt im Kofferraum mitgenommen. Beim Rollstuhl müssen Sie selbst oder mit etwas Hilfe auf den Autositz umsteigen können. Fahrten, bei denen Sie im Rollstuhl sitzen bleiben, bieten wir nicht an.

Fahren Sie auch regelmäßige Serienfahrten?

Ja. Für Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung legen wir feste Abholzeiten mit Ihnen fest und holen Sie nach der Behandlung wieder ab.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage sind § 60 und § 61 SGB V sowie die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Zweifel entscheidet Ihre Krankenkasse.

Jetzt anrufen: 06203 95 87 25